Unsere Leistungen
Nach einem Verkehrsunfall steht häufig die Frage:
Wie komme ich, als der Geschädigte, schnellstmöglich zu meinem Recht?
Wir prüfen Ihre Ansprüche, stellen die Forderungen zusammen und machen diese gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Hierbei halten wir auch den Kontakt zu Gutachtern, Werkstätten und Autovermietungen. Die Kosten für unsere Leistungen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Bei Verletzungen sorgen wir dafür, dass ärztliche Berichte angefordert werden und beziffern danach ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie.
Versicherungen werden zunehmend einfallsreicher, wenn es um Kürzungen und Abweisungen von berechtigten Ansprüchen geht. Ein Laie ist hierbei schnell überfordert und verzichtet (oftmals unwissentlich) auf Geld.
Manche Ansprüche sind kaum bekannt, wie zum Beispiel Haushaltsführungsschaden, wenn Sie aufgrund von Verletzungen daran gehindert sind, Ihren Haushalt selbst zu führen. Oder, dass Ihnen nach einer Reparatur Nutzungsausfall zusteht, wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir für Sie vorab – sofern vorhanden – die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung führen und von dieser die Deckungszusage für das Verfahren einholen. Sprechen Sie uns an!