Unsere Leistungen
Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Testaments, damit dieses nach Ihrem Ableben Bestand hat.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei folgenden Fragen zum Thema Erbrecht:
Welchen Grad der Verwandtschaft habe ich und was steht mir zu?
Allgemein unterscheidet man bei den Erben zwischen dem Ehegatten/der Ehegattin und den gesetzlichen Erben.
Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt: Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge gehören zum ersten Verwandtschaftsgrad, Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge zum zweiten, Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge zum dritten und Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge zum vierten Verwandtschaftsgrad.
Solange Verwandte 1. Grades vorhanden sind, können Verwandte 2. Grades nicht erben. Gleiches gilt für Verwandte der 3. oder 4. Grades.
Das gesetzliche Erbrecht regelt, dass der überlebende Ehegatte neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses erhält. Sind keine Kinder vorhanden, erbt er die Hälfte.
Was ändert sich an der Erbfolge, wenn eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe vereinbart wurde?
Wenn in der Ehe die Zugewinngemeinschaft vereinbart ist, erbt der überlebende Ehegatte zusätzlich ein Viertel. Hiernach verbleibt bei ihm die Hälfte des Erbes, die andere Hälfte ist unter den Kindern bzw. wenn keine Kinder vorhanden sind, unter den Verwandten der nächsten Ordnung zu verteilen.
Ich bin adoptiert. Habe ich auch einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe?
Auch adoptierte Kinder erhalten die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Es gehört damit zu den Erben 1. Ordnung. Durch die Adoption erlischt jedoch das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und bisherigen Verwandten, was eine Erbberechtigung diesen gegenüber ausschließt.
Was ist zu tun, wenn keine Einigung unter den Erben zu erzielen ist?
Auch im Erbrecht sind viele gesetzliche Fallstricke und Fristen zu beachten. Gerade eine große Anzahl von Erben oder eine Erbengemeinschaften sind häufig sehr konfliktbeladen. Sind Sie einer/eine von vielen Erben oder in einer Erbengemeinschaft und kennen Ihre Rechte nicht? Fragen Sie uns, wir kennen Ihre Rechte!
Wenn Sie Hilfe bei diesen oder anderen Fragen und Problemen benötigen, sprechen Sie uns an!