Unsere Leistungen
Im Sozialrecht tauchen häufig Fragen auf, wie
Ab wann wird welche Form der Rente gezahlt?
Grundsätzlich wird nach drei Arten der EU-Rente unterschieden:
Volle EU-Rente:
Diese ist zu gewähren, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Teilweise EU-Rente:
Diese ist zu gewähren, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Rente wegen Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig, seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
Wann wird die Rente befristet und wann unbefristet gewährt?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie lange wird die Rente gewährt?
Fast immer ist eine Auswertung medizinischer Gutachten vorzunehmen bzw. sind im gerichtlichen Verfahren medizinische Gutachten einzuholen und diese zu überprüfen.
Als juristischer Laie fühlt man sich hiermit schnell überfordert, da man nicht weiß, wo die entsprechenden Normen stehen.
Wir stehen Ihnen für diese und weitere Fragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!