Unsere Leistungen
Jeder kann Beschuldigter in einem Strafverfahren werden, sei es durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, durch die jemand verletzt wird, oder nach einem Entfernen vom Unfallort, ohne dass die Personalien festgestellt werden konnten – einer sogenannten Unfallflucht.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder gar schon eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, suchen Sie als erstes einen Anwalt auf bevor Sie einer Ladung durch die Polizei Folge leisten. Auch wenn Sie subjektiv kein schlechtes Gewissen haben, ist nicht auszuschließen, dass Sie eine Straftat begangen haben.
Lassen Sie als erstes unseren Anwalt Einblick in die Ermittlungsakte nehmen, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und vorliegenden Beweise zu prüfen. Danach wird er mit Ihnen besprechen, ob und welche Einlassungen zu dem Vorwurf erfolgen sollten.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Grundsätzlich gibt es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für Bedürftige. Das heißt, jeder muss seinen Strafverteidiger selbst bezahlen. Als Ausnahme hiervon gilt die Beratung in Strafsachen. Hierfür kann beim Amtsgericht bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungshilfe beantragt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen durch das Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt werden, der durch die Staatskasse finanziert wird. Hierunter fallen zum Beispiel Verfahren, in denen mit einer längeren Haftstrafe zu rechnen ist oder wenn der Tatvorwurf sehr schwerwiegend ist.
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, vor welchem Gericht verhandelt wird (zum Beispiel Amtsgericht oder Landgericht) bzw. wie viele Verhandlungstermine stattfinden.
In jedem Falle sollte man ein Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Eine Verurteilung kann Ihnen berufliche Wege erschweren oder unmöglich machen. Strafrechtliche Verurteilungen können auch Konsequenzen auf anderen Rechtsgebieten nach sich ziehen: etwa Regressforderungen von Versicherern und Schadenersatzforderungen von Geschädigten.
Aus diesem Grund ist es wichtig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen! Sprechen Sie uns an.