Unsere Leistungen
In akuten Trennungssituationen sind oftmals folgende Fragen klärungsbedürftig:
Bei welchem Elternteil verbleiben die gemeinsamen Kinder?
Wie wird das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil ausgestaltet?
Welche Unterhaltsansprüche des Ehegatten und der gemeinsamen Kinder bestehen?
Wer verbleibt in der Ehewohnung?
Wie erfolgt die Aufteilung der Haushaltsgegenstände?
Auch die Voraussetzungen einer Scheidung und die damit einhergehenden Themenbereiche wie der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich, der nacheheliche Unterhalt und ggfs. die Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilieneigentum sowie die Schuldenregulierung sind im Rahmen der Auflösung einer Ehe zu erörtern.
Hierbei besteht die Möglichkeit eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung zu errichten, bei deren Gestaltung und Abschluss wir Sie gerne unterstützen.
Aufgrund des Wandels in den Lebensverhältnissen gewinnen im Familienrecht neben der Scheidung aber auch Auseinandersetzungen nach einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Unterhaltspflichten gegenüber Eltern zunehmend an Bedeutung und bedürfen einer entsprechenden Beratung. Auch Fragen der Vormundschaft und Adoption können wir Ihnen vollständig und kompetent beantworten. Sprechen Sie uns einfach an!